Nr. 1346
STARTERcenter NRW Westfälisches Ruhrgebiet

Patente und Erfindungen

Taugt die Idee zu einem Patent? Was ist eigentlich ein Patent? Was ist ein Geschmacksmuster? Welche Voraussetzungen sind für eine Eintragung zu erfüllen. Informationen zur Antragsvoraussetzung sowie Hilfestellung bei der Suche nach juristischer Unterstützung können Sie auf den folgenden Internetseiten erhalten.
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Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Aufgabe des Amtes ist es, Schutzrechte für technische und gewerbliche Innovationen zu erteilen, einzutragen, zu verwalten und zu veröffentlichen. Das DPMA trägt damit an der Schnittstelle zwischen Idee und Realisierung von Innovationen wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

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Das Informationszentrum Technik und Patente (ITP) der Universitätsbibliothek Dortmund bietet ein breites Spektrum von Recherchemöglichkeiten zu allen Arten gewerblicher Schutzrechte an und ist die einzige Annahmestelle des Deutschen Patent- und Markenamtes für Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen im Land Nordrhein-Westfalen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des ITP.

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Patentanwältinnen und Patentanwälte können bei Erfindungen, Marken, Design und Know-how umfassend beraten und vertreten – und damit entscheidend die Weichen für den Erfolg einer Innovation stellen. Die Patentanwaltskammer hat ein elektronisches Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Patentanwältinnen und Patentanwälte eingerichtet, die Suche kann auch nach Orten erfolgen. Das Verzeichnis wird tagesaktuell geführt.