NRW.Mikrodarlehen

Mit den NRW.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Die NRW.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Landes NRW finanziert.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
  • die eine selbständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
  • die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen, soweit
  • keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben bestehen;
  • gegebenenfalls von der NRW.BANK für die vorherige Gründung gewährte Darlehen ohne Schaden abgewickelt wurden.

Was wird gefördert?
  • Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt.
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Ausgeschlossen sind die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Festigungsmaßnahmen.

Wie wird gefördert?
Finanziert wird der im Zusammenhang mit der Gründung stehende Finanzierungsbedarf von Kleinstgründungen bzw. von diesbezüglichen Festigungsmaßnahmen.

Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Festigungsvorhaben verfügen.

Darüber hinaus
  • Beratung vor Antragstellung im STARTERCENTER NRW sowie dessen positives Votum;
  • Begleitberatung des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme. Diese kann zum Beispiel durch einen Senior-Experten erfolgen.

Umfang der Förderung
  • Der Finanzierungsanteil umfasst bis zu 100 % des Finanzbedarfs.
  • Der Darlehensbetrag liegt bei max. 50.000€.
  • Zweimalige Antragstellung möglich. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.

Konditionen
  • Ratendarlehen; der Darlehensbetrag wird in einer Summe ausgezahlt.
  • Laufzeit: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
  • Fester Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Tilgung in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
  • Tilgung 56 Monate 0,75 % pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1 % pro Monat vom Kapital
  • Vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ohne Kosten für den Endkreditnehmer jederzeit möglich.
  • Den aktuellen Zinssatz können Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK einsehen.

Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist vor Beginn des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme beim STARTERCENTER NRW zu stellen. Dieses leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme an die NRW.BANK weiter.

Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei den teilnehmenden STARTERCENTERN NRW. Eine Liste der teilnehmenden STARTERCENTER NRW können Sie im Downloadbereich abrufen.

Welche Antragsunterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsvordruck sind beim STARTERCENTER NRW folgende Unterlagen einzureichen:
  • Vollständiges Konzept zum Gründungsvorhaben oder der Festigungsmaßnahme nach den Anforderungen der STARTERCENTER NRW; die inhaltlichen Anforderungen können Sie bei den STARTERCENTERN NRW erfahren.
  • Anlage „De-minimis”-Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis”-Beihilfen

    Hinweis:
    Das Darlehen wird als „De-minimis”-Beihilfe gewährt. Daher ist es erforderlich, zusammen mit dem Antrag eine Erklärung über die bereits erhaltenen „De-minimis”-Beihilfen bei der NRW.BANK einzureichen. Ohne eine Vorlage dieser Erklärung ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
  • Schufa-Selbstauskunft
  • Bankauskunft
  • Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung