Nr. 1512
startercenter nrw westfälisches ruhrgebiet

Finanzierungshilfen für Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Existenzgründerinnen und -gründer aus der Arbeitslosigkeit können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, alle öffentlichen Förderprogramme für Existenzgründungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es für sie spezielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit, den Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger und das Einstiegsgeld für ALG-II Empfänger.