Nr. 1412
startercenter nrw westfälisches ruhrgebiet

Beratungsprogramm Wirtschaft des Landes NRW

Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen von mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals als selbstständiger Vollexistenz zugrunde liegt.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die beabsichtigen ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz zu gründen oder übernehmen wollen.
Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro je Tagewerk.
Bei Personen, die ALG II beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 % des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 Euro pro Tagewerk, erhöht werden.
Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss max. 500 Euro, der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt mindestens 150 Euro.
Vor Antragstellung ist mit einer zugelassenen Anlaufstelle (STARTERCENTER NRW sowie Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen) ein Kontaktgespräch zu führen, an dem der Antragsteller, sein Berater sowie ein Vertreter der Kontaktstelle teilnehmen. Hier wird dann gemeinsam der Antrag auf Beratungsförderung gestellt.